Hinweisgebersystem der Koehler-Gruppe
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, des Verhaltenskodexes der Koehler-Gruppe, sonstiger Koehler-internen Richtlinien sowie des Code of Conducts für Geschäftspartner hat in der Koehler-Gruppe oberste Priorität. Um unserem Anspruch auf Integrität und auf Einhaltung der vorgenannten bindenden Verpflichtungen gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner zu erfahren und dieses zu unterbinden.
Deshalb haben wir ein System eingerichtet, mit dem uns neben Beschäftigten der Koehler-Gruppe auch externe Dritte Hinweise auf Verstöße gegen bindende Verpflichtungen sowie gegen Menschenrechte und Verstöße zu Lasten der Umwelt geben können.
Das Hinweisgebersystem der Koehler-Gruppe garantiert den größtmöglichen Schutz für Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten.
Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem bietet zwei Kanäle zur Entgegennahme von Hinweisen an.
- Hinweise können über die folgenden Kontaktdaten direkt an den Compliance Manager der Koehler-Gruppe gerichtet werden:
Matthias Roth,
Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter der Koehler-Gruppe
+49 7802 81-4763
+49 151 11448156
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Koehler Holding SE & Co. KG
Hauptstraße 2
77704 Oberkirch - Hinweise können auch an den Vertrauensanwalt der Koehler-Gruppe gerichtet werden:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Fritz
Corestone Legal Rechtsanwalts GmbH
+49 69 589967250
+49 171 5198859
hjfritz@corestonelegal.de
Taunusanlage 18
60325 Frankfurt am Main
Mit der Einführung des Hinweisgebersystems kommt die Koehler-Gruppe ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Hinweisgeberrichtline der Europäischen Union (Richtlinie 2019/1937) sowie dem sich darauf gründenden Hinweisgeberschutzgesetz nach. Außerdem ist das Hinweisgebersystem auch wesentlicher Bestandteil des Beschwerdeverfahrens, welches die Koehler-Gruppe aufgrund des seit 2020 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einführen muss.